Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 schreibt vor, dass Arbeitgeber eine ausreichende Zahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen und ausbilden.

Die 5-%-Regel

In der Regel sind mindestens 5 % der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung oder vielen Besuchern kann eine höhere Quote nötig sein.

Beispiele

  • 20 Beschäftigte → mindestens 1 Brandschutzhelfer
  • 60 Beschäftigte → mindestens 3 Brandschutzhelfer
  • 150 Beschäftigte → mindestens 8 Brandschutzhelfer

Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit

Es muss zu jeder Zeit eine ausreichende Zahl anwesend sein. Planen Sie deshalb Vertretungen für Schichten, Urlaub und Krankheit ein.

Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?

Empfohlen wird eine Wiederholung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Brandschutzhelfer-Schulung für Ihr Team – vor Ort oder bei uns in Borchen.

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