Die DIN EN 15635 regelt die Anwendung und Wartung ortsfester Regalsysteme. Zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Regel 108-007 ergibt sich daraus für Betreiber eine klare Prüfpflicht. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie wissen müssen.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist der Betreiber der Regalanlage. Er benennt eine „Person, die für die Sicherheit der Lagereinrichtung verantwortlich ist“ (PRSES) und sorgt für regelmäßige Inspektionen.

Die drei Prüfstufen

  • Sofortmeldung: Schäden werden von Mitarbeitenden direkt gemeldet.
  • Regelmäßige Sichtkontrolle: durch den Betreiber, z. B. wöchentlich.
  • Expertenprüfung: mindestens jährlich durch eine befähigte Person.

Das Ampelsystem

  • Grün: Beobachten, keine sofortige Maßnahme.
  • Gelb: Gefährdung – Regal entladen, zeitnah instand setzen.
  • Rot: Hohe Gefahr – sofort entladen und sperren.

Checkliste für Ihre Sichtkontrolle

  • Sind Stützen verformt oder angefahren?
  • Sitzen Traversensicherungen korrekt?
  • Sind Belastungsschilder vorhanden und lesbar?
  • Ist der Anfahrschutz intakt?
  • Sind Bodenanker fest?

Sie brauchen eine Expertenprüfung? Unsere Regalprüfer sind in OWL und bundesweit im Einsatz.

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